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- Melden Sie als Unternehmen Ihre Beschäftigten für ein Sicherherheitstraining an.
- Nach Eingang des elektronischen Antrages werden die Daten geprüft.
- Bitte stellen Sie den Antrag spätestens vier Wochen vor dem Trainingstermin.
Bei kurzfristigen Anträgen kann eine fristgerechte Zustellung des Gutscheins nicht sichergestellt werden!
- Bei Vorliegen aller Voraussetzungen erhalten Sie die auf die einzelnen Teilnehmer ausgestellten Gutscheine.
- Der Gutschein wird ausschließlich an den Mitgliedsbetrieb übersandt.
Ein Zusenden an Privat-Adressen von Teilnehmern, Veranstaltern oder dritten Organisationen ist nicht möglich.
- Jeder Gutschein ist zwölf Monate vom Tag des Ausstellungsdatums an gültig.
- Als Mitgliedsunternehmen melden Sie Ihre Beschäftigten beim Veranstalter des Fahrtrainings an und treffen mit diesem alle vertraglichen und terminlichen Formalitäten. Die Organisation des Sicherheitstrainings verbleibt damit beim Unternehmen.
- Nach der Teilnahme am Sicherheitstraining verbleibt der vom Teilnehmer unterschriebene Gutschein beim Veranstalter. Die Rücksendung und Abrechnung der Gutscheine erfolgt über den Veranstalter.